Sichern Sie sich eine der besten Adressen Deutschlands

Die oberbayerische Gemeinde Grünwald ist ein staatlich anerkannter Erholungsort mit rund 11.000 Einwohnern und liegt oberhalb des reizvollen Isartals etwa 10 km südlich der Landeshauptstadt München. Neben den 11.000 Einwohnern zählt die Gemeinde mittlerweile auch rund 7.000 Firmen und gilt als eine der reichsten Gemeinden Deutschlands.

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt in Grünwald nur 240 %, damit zählt die Gemeinde nicht nur zu den reichsten Gemeinden sondern auch zu den steuerlich attraktivsten Standorten in Deutschland. Im Vergleich hierzu beträgt der Gewerbesteuerhebesatz der Landeshauptstadt München mit 490 % mehr als das Doppelte.

Grünwald Kreis München

Mit einem Firmensitz in Grünwald bis zu 50 % Gewerbesteuer sparen

Durch den Wechsel Ihres Haupt- und Firmensitzes nach Grünwald können sie ihre Gewerbesteuer reduzieren. Abhängig vom Gewinn ihres Gewerbebetriebs und ihrem bisherigen Gewerbesteuerhebesatzes kann dies durchaus attraktiv sein.

Am Beispiel eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft stellen wir hier die vereinfachte Berechung am Firmenstandort Grünwald dem Firmenstandort München gegenüber:

Gewerbesteuerhebesatz

Grünwald 240 %
München 490 %

Mit dem Gewerbersteuerrechner von SmartRechner.de können können sie ihre Gewerbesteuer individuell berechnen.

In diesem Beispiel beträgt die Gewerbesteuerersparnis 8.750 € pro Jahr

Hinweis: Diese vereinfachte Vergleichsrechnung erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Sie stellt weder den Anspruch auf Richtigkeit noch eine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Rahmenbedingungen können sich jederzeit ändern. Bei Fragen kontaktieren sie hierzu bitte immer ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Wichtige Aspekte zum Firmensitz

Ein Unternehmen kann über diverse Niederlassungen und Geschäftsadressen an verschiedenen Standorten verfügen. Jedoch hat jedes Unternehmen nur einen Firmensitz, an dem auch dessen Gerichtsstand ist und das Unternehmen entsprechend im Handelregister eingetragen und beim Gewerbeamt gemeldet ist. Der Fimensitz ist somit die offizielle Adresse des Unternehmens und entspricht in der Regel dem Sitz der Geschäftsführung. (Hinweis: Hiermit kann jedoch z.B. bei einer GmbH zwischen Satungssitz und Verwaltungssitz unterschieden werden, doch dazu später).

Damit eine Adresse als Firmensitz geeignet ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Es muss sich um eine sogenannte ladungsfähige Geschäftsadresse handeln, d.h. eine Geschäftsadresse an der sie erreichbar sind und ihrem Unternehmen Schriftstücke, Geschäfts- und Rechtskorrespondenz sowie sonstige Dokumente auf dem Postweg zugestellt werden können. Erreichbarkeit bedeutet dabei nicht physischen Präsenzwang, sie sollten jedoch über die üblichen Kommunikationswege dort erreichbar sein (Telefon, Fax) und jederzeit dort Zugang und Zugriff auf wichtige Firmenunterlagen haben, welche dort sicher aufbewahrt und verschlossen werden können.

Weiterhin sollte geprüft werden, ob nicht bereits ein Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Namen und Tätigkeit vor Ort gemeldet ist. Um sicher zu gehen, dass das jeweilige Amtsgericht den Firmennamen nicht ablehnt, hilft eine Vorprüfung durch die IHK. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Eintragung ihres neuen Firmensitzes ins Handelsregister möglich.

Weitere gewerbesteuerliche Aspekte

Die IHK für München und Oberbayern bietet rund um das Thema Gewerbesteuer einen detaillierten Ratgeber. Auf diesen Seiten werden im Überblick wesentliche gewerbesteuerliche Aspekte dargestellt. Zum Ratgeber der IHK geht es hier.

Alternativ wird hierzu auch ein aktuelles Merkblatt Stand 2020 angeboten.

Weiterhin hat die IHK wesentliche Grundlagen zur Gewerbesteuer sowie die amtlichen Hebesätze der oberbayerischen Kommunen in einer Broschüre zusammengestellt. Zur Broschüre der IHK geht es hier.

Rechtshinweis

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