Ein Unternehmen kann über diverse Niederlassungen und Geschäftsadressen an verschiedenen Standorten verfügen. Jedoch hat jedes Unternehmen nur einen Firmensitz, an dem auch dessen Gerichtsstand ist und das Unternehmen entsprechend im Handelregister eingetragen und beim Gewerbeamt gemeldet ist. Der Fimensitz ist somit die offizielle Adresse des Unternehmens und entspricht in der Regel dem Sitz der Geschäftsführung. (Hinweis: Hiermit kann jedoch z.B. bei einer GmbH zwischen Satungssitz und Verwaltungssitz unterschieden werden).
Damit eine Adresse als Firmensitz geeignet ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Es muss sich um eine sogenannte ladungsfähige Geschäftsadresse handeln, d.h. eine Geschäftsadresse an der sie erreichbar sind und ihrem Unternehmen Schriftstücke, Geschäfts- und Rechtskorrespondenz sowie sonstige Dokumente auf dem Postweg zugestellt werden können. Erreichbarkeit bedeutet dabei nicht physischen Präsenzwang, sie sollten jedoch über die üblichen Kommunikationswege dort erreichbar sein (Telefon, Fax) und jederzeit dort Zugang und Zugriff auf wichtige Firmenunterlagen haben, welche dort sicher aufbewahrt und verschlossen werden können.
Weiterhin sollte geprüft werden, ob nicht bereits ein Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Namen und Tätigkeit vor Ort gemeldet ist. Um sicher zu gehen, dass das jeweilige Amtsgericht den Firmennamen nicht ablehnt, hilft eine Vorprüfung durch die IHK. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Eintragung ihres neuen Firmensitzes ins Handelsregister möglich.