Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsgegenstand

  1. Das Leistungsangebot des Center Management Grünwald (CMG) richtet sich ausschließlich an Unternehmen (§§ 14 BGB), Kapitalgesellschaften, sowie Gewerbebetriebe und Freiberufler aller Art. Das Leistungsangebot richtet sich nicht an Verbraucher (§§ 13 BGB) die ein Rechtsgeschäft abschließen, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  2. Bestandteil des Vertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Leistungsbeschreibung (LB) zu den angebotenen Diensten und den dazugehörigen Preisen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt CMG nicht an. Diese AGB gelten auch dann, wenn CMG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.
  4. CMG ist berechtigt, die AGB, die LB und die Preise mit einer Frist von zwei Wochen zu ändern. Die jeweilige Änderung wird CMG dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekanntgeben. Die jeweilige Änderung wird Gegenstand des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Änderung widerspricht. Widerspricht der Kunde, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag in der für die ordentliche Kündigung geltenden Frist und Form zu kündigen.

§2 Vertragsbeginn

  1. Der Kunde kann von CMG jederzeit ein Angebot anfordern. Der Kunde erhält per E-Mail eine Bestätigung, dass die Anfrage eingegangen ist.
  2. CMG schließt den Vertrag mit dem Kunden entweder durch Zusendung einer Vertragsbestätigung, durch Beginn der Leistungserbringung oder durch Bereitstellung der Leistungen ab. Die Vertragsbestätigung enthält wichtige Informationen wie die Vertragsnummer, die Produkt- und Leistungsbezeichnung sowie das Datum des Beginns der Leistungserbringung.
  3. CMG ist berechtigt, vor und nach Vertragsschluss Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA oder anderen Wirtschaftsdateien einzuholen. Der Kunde stimmt dem zu. Darüber hinaus gestattet der Kunde CMG, diesen Unternehmen mitzuteilen, wenn Maßnahmen wie Mahnverfahren, Erkenntnisverfahren oder Zwangsvollstreckung eingeleitet wurden. CMG verwendet Wahrscheinlichkeitswerte, um Entscheidungen über die Annahme, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses zu treffen. Dabei werden auch Anschriftendaten berücksichtigt.
  4. Vor und/oder nach Vertragsschluss behält sich CMG das Recht vor, die Identität des Kunden und seiner gesetzlichen Vertreter zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, bei dieser Überprüfung mitzuwirken. Außerdem kann CMG vom Kunden handels-, gesellschafts-, gewerbe- und/oder steuerrechtliche Unterlagen verlangen, um seine Unternehmereigenschaft zu belegen. Solange diese Unterlagen nicht eingereicht und geprüft wurden, kann CMG die Aktivierung der Dienste vorübergehend aufschieben oder unterbrechen. Die vereinbarten Preise müssen in diesem Fall weiterhin gezahlt werden.
  5. Es steht CMG frei, einzelne Kunden abzulehnen. Falls CMG einen Kunden ablehnt, ist dieser dennoch verpflichtet, die bereits genutzten Dienste entsprechend den geltenden Tarifen zu bezahlen.
  6. CMG kann die Erbringung von Leistungen oder deren Aktivierung von der Zahlung einer angemessenen Sicherheitsleistung in bar abhängig machen. Die Parteien vereinbaren als angemessen eine Sicherheitsleistung in Höhe des Dreifachen des zu erwartenden Bruttoumsatzes eines Abrechnungszeitraums, jedoch mindestens 100,00 EUR pro Leistungsart. Die Sicherheitsleistung wird nicht verzinst und muss nicht auf einem separaten Konto aufbewahrt werden. CMG kann die Sicherheitsleistung nach Beendigung des Vertrags und Fälligkeit der letzten Rechnung mit noch ausstehenden Forderungen verrechnen.
  7. Wenn mehrere Personen auf Seiten des Kunden den Vertrag unterzeichnet haben, haften sie CMG gegenüber als Gesamtschuldner.

§3 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

  1. Das Vertragsverhältnis wird – wenn nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit oder eine zeitliche Befristung sind möglich. Unbefristet abgeschlossene Verträge können jederzeit von den Parteien zum Ende des Monats gekündigt werden.
  2. Sofern der Vertrag für einen festen Zeitraum abgeschlossen wurde, kann er von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende beendet werden. Sofern nichts anderes aus der LB oder den spezifischen Vereinbarungen hervorgeht, wird der Vertrag automatisch um den vereinbarten Zeitraum verlängert, wenn er nicht ordnungsgemäß gekündigt wird.
  3. Kündigungen haben in Text- oder Schriftform zu erfolgen. Zur Fristwahrung ist der Eingang der Kündigungserklärung beim jeweiligen Vertragspartner erforderlich.
  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. CMG behält sich das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen, falls ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere in folgenden Fällen:
    • Der Kunde gerät mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder einem erheblichen Teil der vereinbarten Vergütung in Verzug. Als erheblich gilt ein Teil, der der durchschnittlichen Vergütungsforderung von CMG gegenüber dem Kunden von zwei Monaten entspricht;
    • Der Kunde die Dienste und Leistungen zu unzulässigen Geschäftszwecken nutzt oder ein hinreichender Verdacht einer solchen Nutzung besteht;
    • Der Kunde eine vereinbarte Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbringt;
    • Über das Vermögen des Kunden wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt;
    • Der Kunde, ein Rechtsvorgänger, ein gesetzlicher Vertreter oder ein leitender Angestellter und Mitarbeiter wurde bereits zuvor von CMG gekündigt;
    • Trotz schriftlicher Abmahnung setzt der Kunde die vertragswidrige Nutzung der Dienste und Leistungen fort und verletzt dadurch die Rechte von CMG in erheblichem Maße, insbesondere wenn er einem Dritten die Nutzung unbefugt überlässt;
    • Der Kunde verletzt vertragliche Pflichten in grober Weise.
  6. Sollte CMG das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden, sind alle ausstehenden Vergütungen für die gesamte Laufzeit des Vertrages unverzüglich als Schadensersatz zu zahlen. Es bleibt CMG vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen. Der Kunde kann hingegen einen niedrigeren Schaden nachweisen.

§4 Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Die vereinbarte Vergütung muss vom Kunden ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt werden.
  2. Der Kunde darf die Leistungen von CMG nur unter den vereinbarten Firmennamen ausüben. Eine Nutzung unter anderen Firmennamen oder -bezeichnungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von CMG gestattet, auch wenn die Personen, die die Leistungen nutzen, identisch sind.
  3. Der Kunde darf die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen von CMG nicht an Dritte überlassen oder anderweitig übertragen. Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht zur Firma des Kunden gehören.
  4. Der Kunde sichert zu, die vereinbarten Dienstleistungen weder für geschäftliche noch für private Aktivitäten zu nutzen, die gegen geltende Gesetze verstoßen. Der Kunde wird vermeiden, dass die von ihm verantworteten Aktivitäten CMG zuzurechnen sind oder von dieser ausgehen.
  5. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung verantwortlich, insbesondere in Bezug auf Steuern, Gewerbe, Register, Standesrecht und Wettbewerb. Der Kunde ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass durch die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.
  6. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrags und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten müssen vom Kunden selbst schriftlich an CMG mitgeteilt werden.
  7. Falls der Kunde online Zugriff zum Kundenportal erhält, verpflichtet er sich, seine Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen, insbesondere durch angemessene Sicherung und Schutz seiner Passwörter vor Verlust.

§5 Pflichten des CMG

  1. Im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden behandelt CMG alle Informationen über das Unternehmen des Kunden vertraulich und gibt diese nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden an Dritte weiter, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und gilt für alle Mitarbeiter von CMG.
  2. CMG gewährleistet einen ordnungsgemäßen Betrieb und ist verpflichtet, technische Störungen innerhalb einer angemessenen Zeit zu beseitigen oder die Beseitigung zu veranlassen. Allerdings beginnt die Pflicht zur Beseitigung von technischen Störungen erst, nachdem CMG Kenntnis von ihnen durch den Kunden erlangt hat.
  3. Der Kunde ist sich bewusst, dass CMG bei der Erbringung ihrer Leistungen auf die Erbringung von Leistungen durch Dritte, beispielsweise Telekommunikationsunternehmen, angewiesen ist und keinen Einfluss auf die ordnungsgemäße Erbringung dieser Drittleistungen hat. Daher kann CMG keine 100%ige Erreichbarkeit der angebotenen Dienste und Leistungen garantieren. CMG handelt nicht als Vertreter oder als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe des Kunden. Für den Fall, dass Dritte CMG in Anspruch nehmen, stellt der Kunde CMG von allen Ansprüchen Dritter frei.
  4. CMG ist berechtigt, sämtliche Vertragspflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen.

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise für Dienstleistungen von CMG werden gemäß den vereinbarten Konditionen (gemäß Preisliste) festgesetzt. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Sie bestehen aus einmaligen bei Vertragsabschluss, monatlichen Kosten, monatlichen Bereitstellungsgebühren für erweiterte Dienstleistungen sowie nutzungsabhängigen Preisen.
  2. CMG behält sich das Recht vor, die Entgelte für künftige Leistungen zu ändern, falls sich die Kosten durch Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere Preiserhöhungen von Dritten, ändern. §1 Punkt 4 dieser AGB gilt in diesem Zusammenhang.
  3. Der Kunde erhält Rechnungen elektronisch per E-Mail. Wenn der Kunde die Rechnung per Post erhalten möchte, kann er diese gegen eine Gebühr von 1,70 Euro je Rechnung anfordern, wenn die Zustellung per E-Mail nicht möglich ist. Die Rechnung wird zu Beginn des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats erstellt.
  4. Rechnungen können nicht berechnete Leistungen aus den Vormonaten enthalten.
  5. CMG behält sich das Recht vor, im Einzelfall, beispielsweise bei einem ungewöhnlichen Leistungsanfall, vorzeitig abzurechnen.
  6. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt ausschließlich durch Überweisung oder SEPA-Basislastschrift. Alternative Bezahldienste wie Paypal können im Einzelfall nach Vereinbarung genutzt werden.
  7. Auf der Rechnung wird das zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vereinbarte Zahlungsmittel und das Datum der Fälligkeit ausgewiesen. Wenn der Rechnungsbetrag per SEPA-Lastschrift eingezogen wird, wird CMG die Referenznummer des SEPA-Lastschriftmandats und die Gläubigeridentifikationsnummer auf der Rechnung angeben (Pre-Notification). Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) beträgt 3 Tage. Der Kunde muss alle erforderlichen Angaben zur Erteilung und Durchführung der SEPA-Lastschrift machen und CMG bei Bedarf umgehend ein Mandat zur SEPA-Lastschrift erteilen. Wenn sich die Zahlungsmitteldaten nach der Rechnungsstellung ändern, wird CMG nur eine Bestätigung über die Änderung der Zahlungsmitteldaten ausstellen. Wenn der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, muss der Kunde den abweichenden Kontoinhaber im Rahmen der SEPA-Lastschrift informieren. Für die Nichteinlösung von Zahlungen (Lastschrift-  und Kreditkartenbuchungen) bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von jeweils 9,00 Euro netto. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt CMG unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden. Der Kunde hat CMG rechtzeitig über den Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates schriftlich zu informieren.
  8. Die Leistungsentgelte sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sollte der Kunde diese Frist verstreichen lassen, befindet er sich automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Falle des Verzugs ist CMG berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten (pro Jahr) über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen und die Kosten für Mahnungen in Höhe von jeweils 5,00 € pro Mahnung zusätzlich in Rechnung zu stellen. CMG behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden nachzuweisen, während der Kunde das Recht hat, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

§7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftigen oder von CMG anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Übertragung einer Forderung gegen CMG auf einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CMG.
  2. CMG ist berechtigt, fällige und nicht fällige Forderungen – unabhängig vom Rechtsgrund – sowohl mit als auch gegen den Kunden aufzurechnen.

§8 Haftung

  1. CMG haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen sowie aus Verschulden bei Vertragsschluss. Diese Haftung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von CMG. CMG haftet jedoch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, ebenso wie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  2. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung der Kundenpflichten gemäß diesen AGB entstehen. Für jeden Fall der Verletzung dieser Pflichten vereinbaren die Parteien einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 100,00 Euro. CMG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens oder der Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden unbenommen.
  3. CMG haftet nicht für Unterbrechungen und Verzögerungen der vereinbarten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder anderen nicht von CMG zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Aussperrungen, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes sowie hoheitliche Maßnahmen. CMG informiert den Kunden unverzüglich in Textform über den Beginn und das Ende des Leistungshindernisses. Dies gilt nicht, wenn das Leistungshindernis nur von kurzer Dauer ist oder die Rechte des Kunden aus dem Vertrag nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Wenn das Leistungshindernis länger als 8 Wochen andauert, sind beide Parteien nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils zum Rücktritt berechtigt.
  4. CMG übernimmt gegenüber Dritten keine Verantwortung für Inhalte von Schriftstücken, Telefonaten, Mitteilungen oder Handlungen, die CMG im Auftrag des Kunden bearbeitet, angefertigt, weitergeleitet oder in sonstiger Weise vorgenommen hat. Im Falle der Inanspruchnahme von Ansprüchen Dritter in Bezug auf solche Inhalte stellt der Kunde CMG frei.

§9 Datenschutz

  1. CMG speichert und nutzt die Daten der Teilnehmer, einschließlich Bankverbindungsdaten und Steuernummern, gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Bundesdatenschutzgesetz und anderen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, um das Vertragsverhältnis abzuwickeln und abzurechnen. Die Weitergabe dieser Daten ist nicht gestattet.
  2. Im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung werden personenbezogene Daten erhoben, die ausschließlich für die Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und internen Untersuchungen verwendet werden. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Dies gilt nicht für den Inhalt der Kundenkorrespondenz. Eine Weitergabe dieser Daten findet nicht statt.
  3. CMG ist berechtigt, anonymisierte Kundeninformationen für demographische Zwecke an Dritte weiterzugeben und diese Daten für die Erstellung von Statistiken, Trendanalysen sowie zur Qualitätssicherung und Marktforschung zu nutzen. Dies gilt nicht für den Inhalt der Kundenkorrespondenz.
  4. Durch die Anmeldung oder die Anforderung eines Angebots stimmt der Kunde der Verarbeitung von für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten im Rahmen der vertraglichen Beziehungen zu.
  5. CMG löscht alle im Laufe der Vertragsbeziehung gesammelten Daten spätestens sechs Monate nach Vertragsbeendigung, es sei denn, die Verwahrung dieser Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Persönliche Daten des Kunden sind von der Löschung ausgenommen.
  6. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§10 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  2. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, gilt der Geschäftssitz von CMG als Leistungs- und Erfüllungsort.
  3. Alle Vereinbarungen zwischen CMG und dem Kunden, die sich auf die Ausführung dieses Vertrags beziehen und nicht den Vertrag selbst betreffen, sind schriftlich festzuhalten. Eine Änderung dieser Schriftformbedingungen bedarf ebenfalls der Schriftform. Eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail ist gleichwertig.
  4. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sind oder werden, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren und nach Treu und Glauben eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Erfolg entspricht, sofern dies keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts zur Folge hat. Gleiches gilt, wenn ein Sachverhalt, der geregelt werden muss, nicht ausdrücklich festgehalten wurde.
  5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.