Gewerbesteuer berechnen
Unternehmen, die in Deutschland ein Gewerbe betreiben, unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer. Dazu zählen unter anderem Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die Gewerbesteuer wird von den Städten und Gemeinden erhoben, weshalb ihre Höhe regional unterschiedlich ausfallen kann. Entscheidend für die Berechnung sind der sogenannte Gewerbeertrag (also der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, zuzüglich Hinzurechnungen und abzüglich Kürzungen) und der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Eine Übersicht der kommunalen Hebesätze in Deutschland finden Sie in dieser Karte.
Aus wirtschaftlicher Sicht kann es für Unternehmen daher sinnvoll sein, den Standort des Firmensitzes gezielt unter steuerlichen Gesichtspunkten zu wählen, um die Gewerbesteuerbelastung zu optimieren.
Wie hoch Ihre individuelle Gewerbesteuer ausfällt, können Sie mit unserem Gewerbesteuerrechner schnell und einfach berechnen.
Gewerbesteuer-Rechner 2025
So funktioniert der Gewerbesteuerrechner
Mit unserem Gewerbesteuerrechner können Sie Ihre voraussichtliche Gewerbesteuerbelastung schnell und einfach ermitteln. Geben Sie dazu einfach die benötigten Werte an und der Rechner berechnet auf dieser Grundlage automatisch die zu erwartende Gewerbesteuer. Ob Sie ein Unternehmen gründen, einen Standortwechsel planen oder Ihre Jahresplanung absichern möchten: Der Rechner hilft Ihnen, steuerliche Auswirkungen realistisch einzuschätzen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
So geht’s:
- Geben Sie Ihren Gewinn aus dem Gewerbebetrieb
- Ergänzen Sie gegebenenfalls Hinzurechnungen und Kürzungsbeträge.
- Tragen Sie den Hebesatz Ihrer Stadt oder Gemeinde ein.
- Wählen Sie Ihre Rechtsform: Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder rechtsfähiger Verein.
- Der Freibetrag (24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, 5.000 € für Vereine) wird automatisch entsprechend der gewählten Rechtsform berücksichtigt.
Das Ergebnis zeigt Ihnen:
- den maßgebenden Gewerbeertrag
- die Steuermesszahl (3,5 %)
- den daraus resultierenden Steuermessbetrag
- und die zu erwartende Gewerbesteuer unter Berücksichtigung des Hebesatzes Ihrer Gemeinde.
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer (Abkürzung: GewSt) ist eine Realsteuer, die in Deutschland auf die Erträge von Gewerbebetrieben erhoben wird. Sie gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden und wird daher von den kommunalen Finanzbehörden verwaltet. Die rechtliche Grundlage bildet das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nicht nur nach dem Unternehmensgewinn, sondern auch nach dem Hebesatz, der von den Gemeinden selbst bestimmt werden kann. Je nach Standort kann die Steuerlast für Unternehmen daher deutlich variieren. Tendenziell fällt die Gewerbesteuer in Städten und Ballungsgebieten etwas höher aus als in ländlichen Gebieten. Zum Vergleich: In München liegt der Gewerbesteuerhebesatz aktuell bei 490 %, während er in Grünwald bei München nur 240 % beträgt.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig sind alle gewerblich tätigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts. Das betrifft insbesondere:
- Einzelunternehmen mit gewerblicher Tätigkeit
- Offene Handelsgesellschaften (OHG)
- Kommanditgesellschaften (KG)
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG)
- Mischformen, wenn sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben
Nicht gewerbesteuerpflichtig sind sogenannte Freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Journalisten. Sie gelten nach § 18 EStG nicht als Gewerbebetriebe und sind daher ausgenommen.
Ein Sonderfall sind Personengesellschaften und Einzelunternehmen: Diese profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro pro Jahr (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften hingegen haben keinen Anspruch auf diesen Freibetrag und müssen die Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewerbeertrag zahlen.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in mehreren Schritten und ist bundesweit einheitlich geregelt – mit einer Ausnahme: dem Hebesatz, den jede Gemeinde selbst bestimmt. Die vereinfachte Berechnungsformel lautet:
Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag – Freibetrag) × Steuermesszahl × Hebesatz
Hier die einzelnen Bestandteile im Detail:
- Gewerbeertrag
Der Gewerbeertrag entspricht in der Regel dem steuerlichen Gewinn laut Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerbescheid. Er kann jedoch durch gesetzlich definierte Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst werden.
Beispiele für Hinzurechnungen: Zinsen, Mieten, Leasingraten
Beispiele für Kürzungen: Gewinnanteile aus Beteiligungen an anderen Unternehmen - Freibetrag
Der Freibetrag gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften und beträgt 24.500 Euro jährlich. Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag. - Steuermesszahl
Die Steuermesszahl ist bundesweit einheitlich auf 3,5 % festgelegt. Sie wird auf den Gewerbeertrag angewendet, der gegebenenfalls um den Freibetrag reduziert wurde. - Hebesatz
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und kann je nach Standort erheblich variieren. In der Praxis liegt er meist zwischen 200 % und 600 %. Beispiele:-
- München: 490 %
- Berlin: 410 %
- Köln: 475 %
- Grünwald: 240 %
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Beispiel zur Berechnung der Gewerbesteuer
Ein Einzelunternehmer erzielt einen steuerlichen Gewinn von 100.000 Euro und hat seinen Firmensitz in einer Stadt mit einem Hebesatz von 470 %.
Zusätzlich liegen folgende Werte vor:
- Zinsaufwendungen für ein Darlehen: 20.000 €
- Mietzahlungen für bewegliche Wirtschaftsgüter(z.B. Maschinen): 10.000 €
- Beteiligungserträge an einer inländischen Kapitalgesellschaft: 3.000 €
Diese Werte beeinflussen den Gewerbeertrag durch gesetzlich vorgeschriebene Hinzurechnungen und Kürzungen.
Der Einzelunternehmer muss unter den genannten Voraussetzungen eine Gewerbesteuer in Höhe von 11.918,25 Euro zahlen.
Gewerbesteuer richtig berechnen und planen
Die Gewerbesteuer stellt für viele Unternehmen einen erheblichen Kostenfaktor dar. Deshalb ist es besonders wichtig, die individuelle Steuerlast realistisch einzuschätzen und frühzeitig zu planen. Unser Gewerbesteuerrechner bietet Ihnen eine schnelle und verlässliche Orientierung – egal, ob Sie gerade ein Unternehmen gründen, Ihren Standort überdenken oder Ihre aktuelle Steuerlast kalkulieren möchten. Da die Berechnung durch Hinzurechnungen, Kürzungen und die unterschiedlichen Hebesätze der Gemeinden komplex sein kann, empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten oder Detailfragen eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Häufig gestellte Fragen zum Gewerbesteuerrechner
Wie berechnet sich die Gewerbesteuer einer GmbH?
Grundsätzlich folgt die Berechnung der Gewerbesteuer einer GmbH dem gleichen Schema wie bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften haben jedoch laut Gewerbesteuergesetz keinen Anspruch auf den Freibetrag von 24.500 Euro. Die Steuer wird daher bereits ab dem ersten Euro Gewerbeertrag fällig.
Warum ist die Standortwahl für die Gewerbesteuer relevant?
Da jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz festlegt, kann die Gewerbesteuer je nach Standort stark variieren. Ein niedriger Hebesatz, wie zum Beispiel in Grünwald bei München, kann die Steuerlast deutlich reduzieren. Der Gewerbesteuerrechner hilft Ihnen dabei, die Auswirkungen eines Standortwechsels auf Ihre Steuerlast zu bewerten.
Wie verlässlich ist das Ergebnis des Gewerbesteuerrechners?
Der Gewerbesteuerrechner liefert Ihnen eine realistische Schätzung deiner voraussichtlichen Steuerlast auf Basis der von Ihnen eingegebenen Werten und den aktuell geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Er ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche Beratung, da bestimmte Sonderregelungen, Hinzurechnungen oder Kürzungen, wie z. B. bei Beteiligungserträgen oder Auslandsbeziehungen, nicht automatisch berücksichtigt werden können. Für eine verbindliche steuerliche Einschätzung empfehlen wir, Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten.